Das CoaguCheck-XS-Gerät wird von der Krankenkasse übernommen

Ab sofort wird das CoaguCheck-XS-Gerät von der Krankenkasse aus der Grundversicherung bezahlt.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat das Gerinnungsmessgerät per 1. Juli 2011 auf die sogenannte Mittel- und Geräteliste (MiGeL) gesetzt. Damit ist die Finanzierung für alle Patienten, die dauerhaft antikoaguliert sind und einen anerkannten Schulungskurs absolviert haben, geregelt. Die Details sind demzu entnehmen.

Dass die seit Jahren angestrebte Krankenkassenanerkennung nun Realität geworden ist, ist das gemeinsame Verdienst von drei Organisationen: der Patientenvereinigung INRswiss, der Stiftung Coagulation Care und dem Gerätehersteller Roche Diagnostics. Wir danken allen, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben!

Was bedeutet die Neuerung für Sie als Patient?

Bevor Sie sich zur Patientenschulung anmelden, sollte Ihr Hausarzt bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache einholen. Konkret geht es darum, die Krankenkasse schriftlich zu informieren, dass Sie künftig Ihre Blutverdünnung selber managen und dazu das Coagu-Check-Messgerät benötigen.

Wenn Sie das Gerät nach der Schulung bestellen, wird Ihnen Roche Diagnostics mit der Lieferung des Geräts auch gleich die Rechnung zustellen. Diese können Sie an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Der Rechnung müssen Sie das Zertifikat von der Abschlusskontrolle beilegen, die 2 bis 3 Monate nach der Schulung stattfindet. Am besten schicken Sie also die Rechnung mit dem Zertifikat erst nach der Abschlusskontrolle an die Krankenkasse.

coagu_anmeldung
vom Patienten und Hausarzt ausgefüllt senden an:
Coagulation Care, Abteilung Hämatologie, Kantonsspital, 6000 Luzern 16

[@uelle: coagulation care]
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