In der ASV können seit 1. Juni auch Patienten mit pulmonaler Hypertonie behandelt werden. Ärzte können sich jetzt als ASV-Team anmelden.
BERLIN. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger fiel der Startschuss: Seit dem 1. Juni können interessierte Fachärzte beim erweiterten Landesausschuss ihrer Region anzeigen, dass sie Patienten mit pulmonaler Hypertonie (PAH) in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) betreuen wollen.
Das interdisziplinäre Kernteam bei der Behandlung einer PAH wird von Kardiologen und Pneumologen gebildet. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist ein Kinder-Kardiologe oder Kinder-Pneumologe im Kernteam vorgesehen. Dieser kann ebenfalls die Teamleitung übernehmen.
Zur Behandlung innerhalb der ASV hinzugezogen werden können Humangenetiker, Gastroenterologen, Rheumatologen, Laborärzte, Nuklearmediziner, Psychiater oder Psychotherapeuten oder ein Facharzt für psychosomatische Medizin, Radiologen und bei Bedarf Kinder- und Jugendärzte mit Zusatzweiterbildung.
ASV-Abrechnung
Der Ziffernkranz mit Leistungen, die zur ASV für PAH-Patienten gehören, steht in Anlage 21 der ASV-Richtlinie im Appendix.
Enthalten sind EBM-Leistungen und Leistungen außerhalb des EBM. Vorläufig mit Pseudoziffern belegt wurden das Vorhalten einer 24-Stunden-Rufbereitschaft (Nr. 88504) sowie psychotherapeutische Gespräche (ab dem 16. Mal als Einzelbehandlung, Nr. 88505, sowie als Gruppenbehandlung, Nr. 88509).
Jeder Arzt aus dem ASV-Team rechnet seine Leistungen selbst ab. Die Leistungen werden mit der ASV-Teamnummer gekennzeichnet.
Mindestens 50 Patienten
Dem erweiterten Landesausschuss sind die geforderten Unterlagen, zum Beispiel die nötigen Qualifikationen, einzureichen.
Das Kernteam muss mindestens 50 Patienten mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose in den vergangenen vier Quartalen behandelt haben, um eine ASV-Berechtigung zu erhalten.
Die Mindestmenge gilt auch nach Erteilung der ASV-Erlaubnis. Im ersten Jahr der Berechtigung können die Mindesbehandlungszahlen höchstens um 50 Prozent unterschritten werden.
Drei ICD-Schlüssel für die ASV
Das ASV-Angebot ist gedacht für Patienten mit einer pulmonalen Hypertonie mit den ICD-Kodierungen
– I27.0 (primäre PAH)
– I27.2 (sonstige näher bezeichnete sekundäre PAH) und
– P29.3 (persistierender Fetalkreislauf).
Für die Behandlung eines Patienten mit PAH durch ein ASV-Team ist eine Überweisung mit einem der ICD-Codes erforderlich.
Bei besonders schweren Verläufen können mit Überweisung durch einen Kardiologen oder Pneumologen auch Patienten mit sekundären Formen der PAH (I27.28) eingeschrieben werden.
[@uelle: Ärzte Zeitung online, 03.06.2016 / Von H. Gerlof]