SPHV und Coronavirus (SARS-CoV-2) Covid-19

Auf Grund der derzeitigen Situation hat der Schweizer PH-Verein (SPHV) praktisch alle anstehenden Aktivitäten von 2021 eingestellt. Wenn sich die Situation ändert, werden wir Sie hier wieder informieren.

Haltet euch an die aktuellen Weisungen des BAG. Hebet euch Sorg und blibet gsund!

Die positive Seite davon: Die Corona-Pandemie hilft der geschundenen Natur, sich teilweise zu erholen. In Venedig ist das Wasser so sauber wie lange nicht mehr, und über Europa und China hat die Luftverschmutzung deutlich abgenommen. Dass ein winziger Krankheitserreger möglich macht, was die Politik jahrelang nicht erreicht hat, erscheint wie eine Ironie des Schicksals.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen

  1. Pflegen Sie eine strikte Händehygiene, d.h. Händedesinfektion oder Hände waschen z.B. nach der Toilette, nach Kontakt mit anderen Personen und Gegenständen im öffentlichen Raum (ÖV, Einkaufswagen).
  2. Verzichten Sie auf den Handschlag. Die offene Hand bzw. Winken verstehen alle Kulturen.
  3. Berühren Sie nicht Ihre Augen, Nase oder den Mund ohne vorher die Hände gewaschen oder desinfiziert zu haben (Übertragung von Krankheitserregern).
  4. In gewissen Situationen kann das Tragen der Masken gerechtfertigt sein. Die Masken tragen dazu bei, das Übertragungsrisiko von Viren (z. B. Coronavirus) zu vermindern. Wichtig ist, dass die Masken korrekt getragen und die zusätzlichen Hygienemassnahmen weiterhin angewendet werden
  5. Niesen oder Husten Sie immer in die Ellenbeuge und tragen Sie eine Maske, wenn Sie erkrankt sind.
  6. Vermeiden Sie Menschenmengen.
  7. Melden Sie sich bei Zeichen einer Infektion (Symptomdokumentation, Selbstbeobachtung, Temperaturmessung) zeitnah telefonisch bei ihrem Arzt.

Der korrekte Umgang mit Hygienemasken

So verwenden Sie die Masken korrekt:
  • Waschen Sie sich vor dem Anziehen der Maske die Hände mit Wasser und Seife oder benutzen Sie ein Händedesinfektionsmittel.
  • Bedecken Sie mit der Hygienemaske sorgfältig Mund, Nase und Kinn und befestigen Sie sie gut, damit zwischen dem Gesicht und der Hygienemaske möglichst keine Lücken bestehen.
  • Berühren Sie die Maske nicht mehr, sobald Sie sie aufgesetzt haben. Waschen Sie sich nach jeder Berührung einer getragenen Hygienemaske die Hände mit Wasser und Seife oder benutzen Sie ein Händedesinfektionsmittel.
  • Nach dem Abziehen und Entsorgen der Hygienemaske Hände mit Wasser und Seife waschen oder ein Händedesinfektionsmittel benutzen.
  • Hygienemasken bei Durchfeuchtung durch eine neue, saubere und trockene Maske ersetzen.
  • Selbst gebastelte Stoffmasken mit Vollwaschmittel bei mindestens 60°C waschen. Für Haushalte, in denen täglich gewaschen wird, erscheint diese Methode am praktikabelsten und ist als recht sicher einzuschätzen.
  • Erhitzen im Backofen: Trockenes Erhitzen ist eigentlich eine gute Möglichkeit, Viren zu zerstören. Jedoch leiten Backöfen auch Luft nach aussen. Insbesondere bei Umluft könnten darin auch Viren enthalten sein. Diese Gefahr lässt sich vielleicht etwas reduzieren, wenn man den Ofen vorheizt. Dann bei 70 °C eine halbe Stunde trocknen. Das Problem mit der nach aussen dringenden heißen Luft bleibt aber trotzdem bestehen.

SGPH zu Covid-19 (Schweizerische Gesellschaft für Pulmonale Hypertonie)

Der Vorstand der SGPH hat einen Brief verfasst mit einigen kurzen, wichtigen Informationen an Patientinnen und Patienten mit Pulmonaler Hypertonie 

Covid-19-Pandemie: Fragen zur Patientenverfügung

Das Verfassen einer Patientenverfügung basiert auf einem längeren Prozess der Willensbildung. Dabei helfen Gespräche mit Angehörigen und Fachpersonen (idealerweise Hausarzt). Die Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit sollte grundsätzlich gefällt werden.

Personen können jedoch zum Schluss kommen, dass ihre grundsätzliche Haltung gegenüber einer intensivmedizinischen Behandlung (z. B. nach einem schweren Sturz) abweicht vom Willen in Bezug auf eine schwere Infektionskrankheit wie Covid-19. In diesem Fall kann man diesen Willen als unmissverständlichen, zusätzlichen Hinweis in der Patientenverfügung formulieren, z. B. durch explizite Ablehnung der künstlichen Beatmung zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung (s. Zusatzblatt).
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Patientenverfügung Zusatzblatt Coronavirus (Covid-19)

 

Copyright © 2020 | Im Namen des SPHV | Bruno Bosshard | Wolfhausen, 29.03.2020

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